1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beziehungen zwischen Kunden und der ComBridge AG, Rorschacherstrasse 60, CH-9402 Mörschwil
(nachfolgend «ComBridge»), betreffend Lieferungen, Leistungen und Angebote von ComBridge.
1.2. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese AGB als akzeptiert.
1.3. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn ComBridge diese schriftlich bestätigt. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden
werden hiermit wegbedungen.
2. Leistungen der Gesellschaft
2.1.
ComBridge bietet
Hardware und Dienstleistungen aller Art im Bereich Telekommunikation, IT,
Alarmierung und Internet an.
2.2. Zur Vertragserfüllung kann die ComBridge Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1.
Die Angebote von ComBridge
in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich.
Die
Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse,
Gewichte und sonstige Leistungen) sind als Richtwerte zu verstehen
und stellen keine
Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.2. Bestellungen haben
schriftlich oder elektronisch auf vorgegebenen Standardformularen (sofern
vorhanden) zu erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich zu
wahrheitsgemässen
Angaben gegenüber ComBridge.
3.3. Bestellungen sind für ComBridge erst nach schriftlicher Bestellbestätigung verbindlich.
4.1.
Massgebend sind
die in unserer Bestellbestätigung genannten Preise. Diese werden zum Zeitpunkt
der Bestellung fixiert.
4.2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exkl. Transportkosten und exkl. MWST.
4.3. Preise können ohne vorgängige Ankündigung von ComBridge angepasst werden.
5. Liefer- und Leistungstermine
5.1. Termine und
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Die Angabe von Lieferfristen und Lieferterminen
durch ComBridge
steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von ComBridge
durch Zulieferer und Hersteller.
6.1. Wenn der Kunde nach
Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände oder der
Dienstleistung verweigert oder erklärt, die Waren
oder Werke nicht abnehmen zu
wollen, kann ComBridge nach ihrer Wahl die Liefergegenstände auf Kosten des
Käufers hinterlegen oder verkaufen oder
sie kann vom Vertrag zurücktreten. ComBridge
ist in allen Fällen berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal
25% des vereinbarten Preises oder
den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens
vom Kunden zu fordern.
7.1.
Die Lieferung
erfolgt per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Kosten für den Transport trägt der
Kunde.
7.2.
Der Kunde ist
verpflichtet, die Lieferung umgehend nach Eingang zu prüfen. Sichtbare Mengendifferenzen
müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen
innerhalb von 4
Tagen nach Warenerhalt der ComBridge und dem Frachtführer schriftlich angezeigt
werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung,
Verlust oder
schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
7.3. Bei verspäteter Anzeige gelten die Waren als genehmigt und es entfällt jeder Anspruch auf Gewährleistung und Haftung von ComBridge.
8.1.
Die Gefahr geht
auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden von ComBridge verzögert
oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte
Übernahme der
Transportkosten durch ComBridge hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
9.1.
Die Gewährleistung
nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
9.2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum
9.3. Werden Betriebs-
oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht
den Original-Spezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf
zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel
auf unsachgemässe
Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das
Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche
Abweichungen von
zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
9.4. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung sowie Verbrauchsmaterial, Zubehör, beigelegte Batterien, Akkus, etc. ist ausgeschlossen.
9.5. Gewährleistungsansprüche gegen ComBridge stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
9.6. Tritt während der Gewährleistungsfrist
ein gewährleistungspflichtiger Mangel auf, welcher rechtzeitig gerügt wurde,
hat der Kunde zunächst einzig das Recht auf
Reparatur bzw. Nachbesserung. Das
Recht auf Minderung und Wandelung ist ausgeschlossen. Ist eine Reparatur oder Nachbesserung
nicht möglich, hat ComBridge
das Recht, eine technisch gleichwertige Lösung zu
implementieren. Darüber hinaus werden sämtliche Gewährleistungsansprüche
wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig.
10.1.
Retouren werden
nur akzeptiert, wenn das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem
Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit welcher das Gerät
geliefert wurde,
an ComBridge zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird.
Die Versandkosten für Hin- und Rücktransport sind vom Käufer zu tragen. Durch
den Austausch
von Teilen, Baugruppen oder Einzel-Geräten wird keine neue
Gewährleistungsfrist für die gesamte Bestellung ausgelöst. Die Gewährleistung
beschränkt sich ausschliesslich
auf die Reparatur oder den Austausch der
beschädigten Bauteile. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden
Geräte dafür zu sorgen, dass auf diesen befindlichen
Daten durch Kopien
gesichert werden. ComBridge übernimmt keine Haftung für allfällige durch die
Reparatur bedingte Datenverluste.
11. Kündigung und Beendigung
11.1.
Bei
Dauerschuldverträgen bestimmt sich die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und
der Kündigungstermin nach dem jeweiligen Vertragstypus, der mit
der ComBridge
abgeschlossen wurde. Wurden keine anderslautenden Regelungen vereinbart, so
gilt grundsätzlich eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten.
Nach Ablauf der
Mindestvertragsdauer können Abonnemente und Dienstleistungen jeweils per Ende
der entsprechenden Verrechnungsperiode oder – sofern keine
solche vereinbart
worden ist, auf das Ende eines jeden Quartals – gekündigt werden.
11.2.
Die fristlose
Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt
eine schwere Verletzung der vertraglichen Pflichten oder
rechtswidriges
Verhalten, namentlich die Nichteinhaltung der in Ziffer 14 definierten
Pflichten.
11.3. Erfolgt eine Kündigung vor
Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin,
ist die Vergütung bis zum ordentlichen
Kündigungstermin dennoch geschuldet.
Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages/der Gebühr pro rata temporis
ist ausgeschlossen.
11.4. Kündigungen haben fristgerecht, mindestens 40 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
11.5. Bei Kündigung durch den Kunden
vor Inbetriebnahme von Geräten oder vor Entgegennahme der Dienstleistung,
schuldet der Kunde ComBridge sämtliche
in diesem Zusammenhang entstandenen
Kosten.
11.6. Löst ComBridge den Vertrag aus
wichtigem Grund fristlos auf, insbesondere, weil der Kunde rechts- und
vertragswidrig gehandelt hat, schuldet der Kunde
ComBridge sämtliche in diesem
Zusammenhang entstandenen Kosten.
12.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ComBridge.
12.2.
Stellt ComBridge
dem Kunden für den Betrieb von Anwendungen und im Zusammenhang mit der
Erbringung von Dienstleistungen Geräte zur Verfügung, bleibt
diese während der
ganzen Vertragsdauer Eigentum der ComBridge oder deren Lieferanten. Die
Begründung von Pfand- oder Retentionsrechten zu Gunsten Dritter ist
ausgeschlossen. Im Falle von Pfändung, Verarrestierung, Retention oder
Konkursbeschlag ist der Kunde verpflichtet, ComBridge unverzüglich zu
informieren und
das zuständige Konkurs- oder Betreibungsamt auf das Eigentum
von ComBridge hinzuweisen. Bei Beendigung des Vertrags ist der Kunde
verpflichtet, die Geräte
unbeschädigt an ComBridge zurückzugeben. Kommt der
Kunde der Aufforderung innert der gesetzten Frist nicht nach, ist ComBridge berechtigt,
die nicht retournierten
Geräte in Rechnung zu stellen.
13.1.
Die Rechnungen
sind je nach Vereinbarung bei Übergabe in bar oder innert 30 Tagen rein netto
zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.
13.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ComBridge über den Betrag verfügen kann.
13.3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist ComBridge berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen.
13.4.
Leistet der Kunde
auch nach Mahnung und innert angesetzter Nachfrist keine Zahlung, ist ComBridge
berechtigt, weiterhin die Erfüllung des Vertrags nebst
Schadenersatz wegen
Verspätung zu verlangen. Sie kann stattdessen aber auch vom Vertrag
zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und
Schadensersatz auf
das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
13.5.
Gerät der Kunde
mit einer Zahlung in Zahlungsverzug, hält er sonstige wesentliche
Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht ein oder werden
Umstände
bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern,
insbesondere Zahlungseinstellung, Einleitung eines Nachlassstundungs-
oder
Konkursverfahrens, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. ComBridge ist in
diesem Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
oder Dienstleistungen
zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
13.6.
Bei Zahlungsverzug
ist ComBridge berechtigt, Anwendungen und Dienstleistungen unverzüglich zu
sperren und einzustellen.
Für die Wiederaufschaltung wird eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 75.00 erhoben.
14. Rechte und Pflichten des Kunden
14.1.
Soweit der Kunde
die Berechtigung hat Waren, Dienstleistungen und sonstigen Angebote der
ComBridge im Internet zu präsentieren und zu bewerben. ist er für
den Inhalt
und die Darstellung seiner Präsentation vollumfänglich verantwortlich und
unterlässt es, Massensendungen zu verschicken oder anderweitig gegen
die
"Netiquette" zu verstossen. Der Benutzer verpflichtet sich, sich an die
ethischen und generell akzeptierten Regeln des Zusammenwirkens im Internet
zu
halten. Er haftet vollumfänglich für den Inhalt und übernimmt Kosten, falls
solche durch seine Präsentation für die ComBridge AG entstehen. Der Kunde hat
im Rahmen des Bezugs von Lieferungen, Dienstleistungen und Angeboten von
ComBridge sicherzustellen, dass seine Verwendung des Internets sich innerhalb
des geltenden Rechts bewegt. Er verpflichtet sich, die internationalen
Vereinbarungen insbesondere betreffend Datenschutz, Urheberrechte,
Geschäftsgeheimnisse,
Rechte an Marken, lauteren Wettbewerb und verwandte
Gebiete zu respektieren und einzuhalten und keinerlei Inhalte zu verbreiten,
die gegen den guten
Geschmack, die guten Sitten und Gebräuche verstossen oder
sonst wie einen zweifelhaften Inhalt aufweisen.
14.2.
Insbesondere gilt
dies für die Verbreitung, den Verweis auf oder das zur Verfügungstellen der
Verbindungen zur Verbreitung von Pornographie, Anleitung
zu Gewalt oder
Verbrechen, Diskriminierung jeglicher Art oder anderweitig anstössigem Inhalt. ComBridge
ist in keiner Weise verpflichtet, Inhalte von
Kundenangeboten zu prüfen. ComBridge
behält sich vor, bei Bekanntwerden eines entsprechenden Falles den Vertrag
einseitig fristlos zu kündigen und
den Internetzugang per sofort abzuschalten;
Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten, ebenso entsprechende rechtliche
und strafrechtliche Schritte.
14.3. Vom Anschluss des Kunden dürfen insbesondere folgende Informationen mit rechtswidrigem Inhalt nicht verbreitet werden oder abrufbar sein:
-Unerlaubtes
Glücksspiel; speziell im Sinne des Lotteriegesetzes
-Informationen, die
Urheberrechte, ähnliche Schutzrechte oder Immaterialgüterrechte verletzen
-Gewaltdarstellungen
(Art. 135 StGB)
-Pornografische
Schriften, Darstellungen und Bilder (Art. 197 StGB)
-Aufruf zu Gewalt (Art.
259 StGB)
-Rassistisch
diskriminierende Inhalte (Art. 261 StGB)
14.4.
Sofern einem
Kunden derartige rechtswidrige Informationen bekannt werden, ist er
verpflichtet, dies der ComBridge mitzuteilen. Die ComBridge wird, sofern möglich,
Abklärungen vornehmen und die nötigen und möglichen Massnahmen treffen.
14.5.
Die Abtretung oder
Übertragung der bei ComBridge bezogenen Dienstleistungen an Dritte ist nur und
ausschliesslich nach entsprechender Vereinbarung
mit der ComBridge erlaubt. Bei
Zuwiderhandeln behält sich ComBridge vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und/oder
Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
14.6.
Der Kunde ist für
die eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und
PC-Konfiguration) verantwortlich. ComBridge gibt keinerlei
Zusicherungen betreffend
Verfügbarkeit Internet-Zugang auf allen Endgeräten. Sollten Störungen
auftreten, die Massnahmen am Kundenstandort erforderlich
machen und kann die
Störung nicht anders behoben werden, so ist der Kunde verpflichtet, seine
Anlage auf eigene Kosten entsprechend anzupassen oder den
Betrieb einzustellen.
Trifft der Kunde die erforderlichen Massnahmen nicht innert nützlicher Frist, ist
ComBridge berechtigt, den Anschluss einseitig abzustellen.
14.7.
Der Kunde ist für
die nötigen Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich und trifft die Massnahmen,
um einen sichere Datenspeicherung und Datenverarbeitung zu gewährleisten.
Er
ist gegenüber der ComBridge für die Benützung seines Accounts verantwortlich.
Passwörter und Identifikationen dürfen Drittpersonen nicht mitgeteilt werden.
Geschieht dies durch oder auf Wunsch des Kunden dennoch, so ist der
Account-Inhaber für die allfälligen Folgen verantwortlich. Insbesondere sorgt
der Kunde
selbst für die Einhaltung der entsprechenden Alterslimiten beim
Zugriff auf das Internet.
14.8. Der Kunde hat sicherzustellen,
dass sein Gebrauch des Internets sich innerhalb des geltenden Schweizer und
allenfalls ausländischen Rechts bewegt.
Dies umfasst neben dem Strafrecht
insbesondere auch den Datenschutz und die Ausführungsgesetzgebung, das
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
14.9. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige
Änderungen der Wohn- oder Geschäftsadresse, an welcher Internet- und
Voice-Dienste von ComBridge eingesetzt werden,
unverzüglich an ComBridge zu
melden.
14.10. Soweit der Kunde bei ComBridge bezogene Dienstleistungen
mit Zustimmung von ComBridge an einen Dritten überträgt, hat er ausdrücklich
dafür zu sorgen,
dass die Endkunden über sämtliche Rechte und Pflichten in
Bezug über die Nutzung der Hosting-, Internet- und Voice-Dienste der ComBridge in
Kenntnis gesetzt sind
und diese Rechte und Pflichten vertraglich an den
Endkunden überbunden werden.
15.1.
Die Haftung für Sach-
und/oder Personenschäden, die im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder
Dienstleistungen entstehen, sei es aus Unmöglichkeit
der Leistung, aus
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter
Handlung, werden sowohl gegen ComBridge, als auch gegen
deren
Erfüllungsgehilfen wegbedungen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
15.2.
Jede Haftung für
einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten
Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie
für Folgeschäden aus
Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
sind unter Vorbehalt weitergehender
zwingender gesetzlicher
Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen.
15.3.
ComBridge
garantiert und haftet weder für den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb
noch für den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Die Haftung
für Betriebsunterbrüche, welche insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung
oder der Einführung neuer Technologien dienen, ist hiermit wegbedungen.
15.4.
ComBridge
übernimmt keinerlei Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr
System oder das Internet übermittelten Daten.
Jede Gewährleistung für die
versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die
über ihr System gesendet und empfangen
werden bzw. dort gespeichert sind, wird
ausgeschlossen.
15.5. ComBridge übernimmt keine Verantwortung für Schäden, welche Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten zugefügt werden.
15.6.
ComBridge behält
sich in allen Fällen Schadenersatzforderungen gegenüber Kunden vor bei Delikten
(insbesondere bei Daten-Kriminalität, Datenmissbrauch
und so genannten
Hacking-Angriffen) auf das Netz oder die Infrastruktur von ComBridge oder
dessen Lieferanten.
16. Urheberrechte / Software Gewährleistung
16.1.
Soweit Software
zum Lieferumfang gehört, richten sich die Rechte und Pflichten des Kunden ausschliesslich
nach den Bestimmungen des Lizenzvertrages
des Herstellers, der mit diesem
direkt abgeschlossen wird. ComBridge übernimmt keine Haftung für Fehler und
Schäden aus mangelhafter Software.
17.1. Im Rahmen der vertraglichen Beziehung zum Kunden bearbeitet ComBridge personenbezogene Daten. Die Datenschutzerklärung wird unter www.combridge.ch publiziert.
18. Änderung der AGB
18.1.
Die
jeweils verbindliche Fassung der AGB wird im Internet unter www.combridge.ch
publiziert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die jeweils
aktuelle Fassung in Kenntnis zu setzen. ComBridge behält sich das Recht vor, ihre AGB
jederzeit anzupassen.
19. Gerichtsstand
19.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist St. Gallen.
19.2.
Das
Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen materiellen Recht, unter
Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten
Nationen über den
internationalen Warenkauf).
Gültig ab 1. September 2023